Nach einer kaufmännischen Ausbildung zum Industriekaufmann und anschließendem Betriebswirtschaftsstudium an der Fachhochschule Köln mit dem Abschluss als Dipl.-Betriebswirt sowie dem Jurastudium an der Universität zu Köln erfolgte 1983 die Zulassung als Rechtsanwalt. Herr Reinke verzichtete zum 31.12.2019 auf seine Rechte aus seiner Zulassung.
Rechtsanwalt Axel Werner Fachanwalt für Familienrecht
Nach dem Studium der Informatik in Dortmund mit dem Abschluss als Dipl.-Informatiker sowie dem anschließenden Studium der Mathematik und der Rechtswissenschaft an der Universität in Bonn erfolgte nach dem zweiten Staatsexamen 1995 die Zulassung als Rechtsanwalt.
Im Jahre 2001 gestattete der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Weitere Schwerpunkte innerhalb der Sozietät sind
allgemeines Zivilrecht insbesondere Miet- und WEG-Recht
das Immobilienrecht und
das IT-Recht.
Daneben umfaßt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere
das Gebiet Familien- und Erbrecht.
Dazu gehören unter anderem
die Beratung beim Abschluss von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
und in erbrechtlichen Angelegenheiten
sowie die effiziente Umsetzung der Ziele bei der Durchführung von Scheidungsverfahren und
die fundierte Betreuung in Unterhalts- und Kindschaftssachen.
Herr Rechtsanwalt Axel Werner ist unter anderem Mitglied
der Arbeitgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltvereindes sowie
der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.
Herr Rechtsanwalt Werner ist Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.