von Vanessa Anglano
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30. September 2021
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben? Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Bußgeldverfahren beauftrage. Dieser erhält – wie auch schon im Strafverfahren – Akteneinsicht durch die Bußgeldstelle. Die Bußgeldakte ist auf jeden Fall zu prüfen, gerade bei Geschwindigkeitsverstößen. Einspruch gegen Bußgeldbescheides Zunächst wird dann – fristwahrend – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und zeitgleich auch Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht ist gerade bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsmessungen wichtig, da die technischen Messungen unrichtig oder überhaupt nicht zulässig sind. Einlassung Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann ggf. eine Einlassung erfolgen. Sollte keine Einlassung erfolgen oder sollte die Behörde, den in der Einlassung vorgetragenen Sachverhalt als nicht ausreichend für eine Einstellung des Verfahrens angesehen haben, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Hauptverhandlung Zum Beginn der Sitzung wird das Gericht überprüfen, ob alle geladenen Personen, also der Betroffene, die Zeugen und ggf. auch ein Sachverständiger erschienen sind. Das Gericht schickt zunächst alle geladenen Zeugen aus dem Saal, weil das Gericht mit dem Betroffenen allein (natürlich im Beisein des Verteidigers) verhandelt. Dies wird damit eröffnet, dass der Betroffene zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt wird. Anschließend stellt der Richter fest, welcher Verstoß dem Betroffenen vorgeworfen wird; er nimmt dabei auf den angefochtenen Bußgeldbescheid Bezug. Sollte der Betroffene keine Aussage zur vorgeworfenen Tat machen wollen, wird sofort mit der Beweisaufnahme begonnen. Abschließend erfolgen Abwägungen zur Beendigung des Verfahrens durch das Gericht. Dazu kommen folgende Entscheidungen in Betracht - ein Beschluss, mit dem das Verfahren eingestellt wird, oder - ein Urteil Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung ist auf jeden Fall sinnvoll, da sich manchmal während der Verhandlung ergibt, dass die Rücknahme des Einspruchs empfehlenswert ist, weil sich herausstellt, dass gegenüber dem angefochtenen Bußgeldbescheid statt einer Verbesserung eine Verschlechterung der Strafe droht, da in Bußgeldsachen gilt für die erste Instanz kein Verschlechterungsverbot gilt. Dies bedeutet, dass es beispielsweise ein längeres Fahrverbot oder eine höhere Geldbuße geben kann. Urteil und Frist Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil beträgt eine Woche. Sie beginnt mit der mündlichen Urteilsverkündung, wenn der Betroffene dabei anwesend war, sonst mit der Zustellung des Urteils. Für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gilt dies ebenfalls. Beratungstermin Diese Infos ersetzen auf keinen Fall eine rechtliche Beratung im Einzelfall. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend unter 0221 4303550 an uns, damit ein Beratungstermin abgestimmt werden kann.