Blog-Layout

Fitnessstudio - coronabedingte Schließungen

Vanessa Anglano • 21. Mai 2021

Beitrag Fitnessstudio – coronabedingte Schließungen

Auf ein solches Urteil haben viele gewartet, die sich mit ihrem Fitness-Studio herumärgern müssen. Der Kläger hat vor  dem Amtsgericht Papenburg (Az. 3 C 337/2)  erreicht, dass sein Fitness-Studio ihm die während des Corona-Lockdowns eingezogenen Beiträge erstatten muss. Es geht um 90 Euro. Außerdem entschied das Gericht, dass sich der Vertrag nicht automatisch um die Lockdown-Zeit verlängert.

Ein wichtiges Urteil. Denn viele Studio-Betreiber verlangen zwar während des Lockdowns kein Geld, verlängern aber einseitig die Laufzeit der Verträge entsprechend.
von Vanessa Anglano 21. November 2024
Facebook muss wegen Sicherheitslücke Schadenersatz zahlen
von Vanessa Anglano 24. Juli 2024
Anwaltliche Rechnungen bedürfen seit dem 17.07.2024 nicht mehr der Schriftform
von Vanessa Anglano 24. Juli 2024
Sie erreichen uns nun auch per WhatsApp!
von Vanessa Anglano 11. Juli 2024
Seit Jahren wird vor Gerichten über Prämiensparverträge gestritten. Jetzt schafft ein Urteil des Bundesgerichtshof Klarheit.
von Vanessa Anglano 6. Juni 2024
Ein Bußgeld aus der Schweiz blieb hierzulande bisher oft ohne Folgen. Ein neues Abkommen sorgt nun dafür, dass Raser und Falschparker nun auch in Deutschland Strafzettel aus der Schweiz zahlen müssen. Bisher versuchten einige Verkehrssünder aus Deutschland entsprechende Zahlungsaufforderungen aus der Schweizer einfach zu ignorieren. Dies war möglich, da Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland nicht vollstreckt werden konnten. Dies ist nun nicht mehr möglich und auch nicht ratsam, denn ab sofort werden nicht bezahlte Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vom Bundesamt für Justiz in Bonn durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben. Dies regelt der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag, der seit 1. Mai 2024 gilt.
von Vanessa Anglano 6. Juni 2023
Der Ehevertrag - Frühzeitige Absicherung für Eheleute
von Vanessa Anglano 21. September 2022
Stiefkindadoption Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.04.2022 4 UF 101/21. In der heutigen Zeit gibt es immer mehr „Patchwork“-Familien. Mit der Frage, ob eine Adoption eines Kindes durch den neuen Lebenspartner des einen Elternteils in Frage kommt musste sich im April diesen Jahres der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg beschäftigen. Eine Adoption kann ausgesprochen werden, wenn dies dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Vor allem bei der Stiefkindadoption ist das schützenswerte Interesse des Kindes an der Aufrechterhaltung der familiären Bande zu seinem leiblichen anderen Elternteil zu beachten, wenn dieses Band infolge der Stiefkindadoption durchtrennt würde. Als Vorteil der Annahme als Kind kann sich in diesem Fall der Umstand erweisen, dass der Stiefelternteil nach der Annahme des Kindes eine bisher bereits faktisch gemeinsam wahrgenommene elterliche Verantwortung auch rechtlich in Gestalt der gemeinsamen elterlichen Sorge ausüben kann. Auch kann für die Adoption des Kindes durch den Stiefelternteil sprechen, dass zwischen Kind und dem durch die Adoption zurücktretenden leiblichen Elternteil keine Beziehung (mehr) besteht, etwa weil dieser verstorben oder unbekannt ist oder die Beziehung so stark gelockert ist, dass sich das zwischen dem Kind und dem leiblichen Elternteil bestehende Eltern-Kind-Verhältnis nur noch als leere rechtliche Hülle darstellt. Im vorliegenden Fall war der Vater des Kindes Inhaftiert. Der leibliche Vater hatte zunächst seine Einwilligung in die Adoption erklärt, diese aber im Hinblick auf die erwartete Haftentlassung wieder zurückgenommen. Das Kind erklärte, dass der von ihm ebenfalls als „Papa“ bezeichnete Stiefvater sich sehr gut um es kümmert, indem er z. B. für das Kind kocht und es zur Schule bringt. Das Kind hatte aber ebenso auch den Wunsch geäußert, häufiger Kontakt zu seinem leiblichen Vater haben zu können und diesen ebenfalls als Vater angesehen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
von Vanessa Anglano 21. September 2022
Mindestlohn ab Oktober 2022 Zum 1.10.2022 erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze für einen Minijob auf 520 € im Monat. Der Betrag orientiert sich an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Der Betrag passt sich damit auch dem gestiegenen Mindestlohn an. Der Mindestlohn wird zum 01.10.2022 auf € 12,00 angehoben Zu den Anpassungen gehört auch die Neufestsetzung der Beträge für einen Midijob. Dieser liegt ab dem 1.10.2022 vor, wenn ein Arbeitnehmer im Monat zwischen 520 € und 1.600 € verdient. 
von Vanessa Anglano 30. September 2021
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben? Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Bußgeldverfahren beauftrage. Dieser erhält – wie auch schon im Strafverfahren – Akteneinsicht durch die Bußgeldstelle. Die Bußgeldakte ist auf jeden Fall zu prüfen, gerade bei Geschwindigkeitsverstößen. Einspruch gegen Bußgeldbescheides Zunächst wird dann – fristwahrend – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und zeitgleich auch Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht ist gerade bei Geschwindigkeitsverstößen oder Abstandsmessungen wichtig, da die technischen Messungen unrichtig oder überhaupt nicht zulässig sind. Einlassung Nach erfolgter Akteneinsicht kann dann ggf. eine Einlassung erfolgen. Sollte keine Einlassung erfolgen oder sollte die Behörde, den in der Einlassung vorgetragenen Sachverhalt als nicht ausreichend für eine Einstellung des Verfahrens angesehen haben, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Hauptverhandlung Zum Beginn der Sitzung wird das Gericht überprüfen, ob alle geladenen Personen, also der Betroffene, die Zeugen und ggf. auch ein Sachverständiger erschienen sind. Das Gericht schickt zunächst alle geladenen Zeugen aus dem Saal, weil das Gericht mit dem Betroffenen allein (natürlich im Beisein des Verteidigers) verhandelt. Dies wird damit eröffnet, dass der Betroffene zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen befragt wird. Anschließend stellt der Richter fest, welcher Verstoß dem Betroffenen vorgeworfen wird; er nimmt dabei auf den angefochtenen Bußgeldbescheid Bezug. Sollte der Betroffene keine Aussage zur vorgeworfenen Tat machen wollen, wird sofort mit der Beweisaufnahme begonnen. Abschließend erfolgen Abwägungen zur Beendigung des Verfahrens durch das Gericht. Dazu kommen folgende Entscheidungen in Betracht - ein Beschluss, mit dem das Verfahren eingestellt wird, oder - ein Urteil Eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung ist auf jeden Fall sinnvoll, da sich manchmal während der Verhandlung ergibt, dass die Rücknahme des Einspruchs empfehlenswert ist, weil sich herausstellt, dass gegenüber dem angefochtenen Bußgeldbescheid statt einer Verbesserung eine Verschlechterung der Strafe droht, da in Bußgeldsachen gilt für die erste Instanz kein Verschlechterungsverbot gilt. Dies bedeutet, dass es beispielsweise ein längeres Fahrverbot oder eine höhere Geldbuße geben kann. Urteil und Frist Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil beträgt eine Woche. Sie beginnt mit der mündlichen Urteilsverkündung, wenn der Betroffene dabei anwesend war, sonst mit der Zustellung des Urteils. Für den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gilt dies ebenfalls. Beratungstermin  Diese Infos ersetzen auf keinen Fall eine rechtliche Beratung im Einzelfall. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend unter 0221 4303550 an uns, damit ein Beratungstermin abgestimmt werden kann.
von Vanessa Anglano 21. September 2021
Wie verhalten Sie sich, wenn Sie beschludigt werden, eine Straftat begangen zu haben?
Weitere Beiträge
Share by: